Erbrecht
Erbschaft.
Pflichtteil.
Testamentsvollstreckung.
Erbrecht
3,1 Billionen Euro werden im Zehnjahreszeitraum von 2015 bis 2024 in Deutschland vererbt, so jedenfalls das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Trotz dieser unvorstellbar hohen Summe lassen sich die wenigsten potenziellen Erblasser rechtzeitig und fundiert beraten. Sehr häufig finden die Erben handschriftliche Testamente vor, die von juristischen Laien errichtet, oft unklar und häufig unwirksam sind. Damit ist der Streit unter den gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten Erben vorprogrammiert. Die Auseinandersetzungen führen in aller Regel zu einer sehr starken persönlichen, aber auch finanziellen Belastung der potenziellen Erben.
Auch mittelständige Unternehmer und Familien versäumen es nicht selten, eine kluge Rechtsnachfolgeregelung vorzubereiten und die Interessen der Familie und des Unternehmens zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt wird es unter der immer weiter steigenden Lebenserwartung immer wichtiger, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, wer eine eventuell erforderliche Versorgung und Betreuung übernehmen soll und wie diese ausgestaltet wird.
Herr Rechtsanwalt Bürger hat sich aufgrund seiner großen erbrechtlichen Erfahrung als Testamentsvollstrecker von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. zertifizieren lassen, um auch insoweit Erblasser und Erben unterstützen zu können. Herr Rechtsanwalt Tritz ist Fachanwalt für Erbrecht.
Ansprechpartner:
Michael Bürger
E.: ra.buerger@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510
Carsten Tritz
E.: ra.tritz@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510