Immobilien-, Miet- & Pachtrecht
Miete.
Pacht.
Kauf.
Immobilienrecht
Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder – beispielsweise im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – unentgeltlich übertragen wollen. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung bei Immobilienprojekten vom Einfamilienhaus bis zur millionenschweren Veräußerung gewerblicher Liegenschaften.
Die Übertragung eines Grundstücks muss aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften von einem Notar beurkundet werden. Gleichwohl empfiehlt es sich in den meisten Fällen, den Vertrag vor dessen Beurkundung einem Rechtsanwalt, der – anders als der Notar – nur die Interessen seines Mandanten im Auge hat, zur Prüfung vorzulegen. So gehört es beispielsweise nicht zum Aufgabenbereich des Notars, im Vorfeld der Beurkundung eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen oder das Vorhandensein einer Altlast bzw. einer Altlastverdachtsfläche abzufragen.
Fragestellungen des Immobilienrechts ergeben sich häufig im Zusammenhang mit erbrechtlichen oder familienrechtlichen Mandaten, bei einer Erbengemeinschaft oder zerstrittenen Eheleuten, die sich nicht über einen freihändigen Verkauf ihrer Immobilie einigen können. Es stellt sich in diesen Fällen typischerweise die Frage, ob eine Teilungsversteigerung vor dem Vollstreckungsgericht beantragt werden soll. Selbstverständlich erörtern wir mit Ihnen die Argumente für und gegen eine Teilungsversteigerung im Einzelfall und nehmen ggf. Ihre Interessen im Rahmen der Teilungsversteigerung war.
Miet- & Pachtrecht
Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis sind Gegenstand der meisten Gerichtsverfahren, insbesondere vor den Amtsgerichten. Auch für unsere Kanzlei stellt das Mietrecht einen Schwerpunkt dar.
Wir sind sowohl auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts als auch des gewerblichen Mietrechts/der Geschäftsraummiete auf Vermieter- und Mieterseite tätig und beraten / vertreten unsere Mandanten bei Vertragsabschluss und im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeit. Bei der Gestaltung von Mietverträgen sorgen wir dafür, dass die vertraglichen Regelungen der neuesten Rechtsprechung des BGH angepasst werden. Mandanten auf der Vermieterseite bieten wir selbstverständlich zudem die effektive Durchsetzung ihrer titulierten Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung an. Bei der Räumungsvollstreckung achten wir darauf, dass die Kostenbelastung des Mandanten möglichst gering ausfällt.
Ebenfalls vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Fragestellungen aus dem Bereich des landwirtschaftlichen Pachtrechts.
Ansprechpartner:
Michael Bürger
E.: ra.buerger@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510
Carsten Tritz
E.: ra.tritz@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510