Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das „Allgemeine Zivilrecht“ spielt in Ihrem Leben eine viel größere Rolle als Ihnen wahrscheinlich bewusst ist. Kaufen Sie morgens eine Zeitung oder beauftragen Sie einen Handwerker mit der Reparatur der Waschmaschine, des Autos oder des Hausdachs schließen Sie stets zivilrechtliche Verträge ab. Auch bei der Buchung des nächsten Urlaubs wird mindestens ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen. Bei der Masse solcher Verträge können sich immer wieder rechtliche Probleme ergeben.

Unsere Aufgabe ist es, Sie durch unsere Beratung vor Ärger zu bewahren oder Sie im Rahmen einer außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzung optimal zu vertreten. Dabei können wir auf jahrzehntelange Erfahrung in allen Facetten des Zivilrechts verweisen.

Wir beraten und vertreten Sie in Vertragsangelegenheiten aller Art, z.B. auf den Rechtsgebieten des Kaufrechts, des Dienstvertragsrechts, des Werkvertragsrechts – hierzu zählen u.a. sämtliche Verträge über Handwerkerleistungen – und des Kreditrechts (Darlehen, Kreditsicherung z.B. durch Bürgschaft) etc.

Ebenfalls zum allgemeinen Zivilrecht zu zählen sind die Fälle, in denen Sie aufgrund einer schädigenden Handlung eines Dritten, der nicht Ihr Vertragspartner ist, Schadensersatz begehren können. Beispielhaft anzuführen sind hier Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, sei es aus einem Verkehrsunfall, einer vorsätzlichen Straftat oder wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers.

Ansprechpartner:

Johannes Bach

Johannes Bach

E.: ra.bach@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510

Carsten Tritz

Carsten Tritz

E.: ra.tritz@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510