Verkehrs- & Ordnungswidrigkeitenrecht

Unfall.
Schmerzensgeld.
Fahrverbot.

Verkehrs- & Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein Verkehrsunfall kann mitunter lebens- und existenzbedrohende Folgen haben. In jedem Fall verursacht er Ärger und zusätzlichen Aufwand für den Geschädigten. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung durch. Hier geht es zum einen um den Ersatz des Ihnen entstandenen Sachschadens, also in der Regel um Schadensersatz für Ihr beschädigtes Auto, Motorrad oder Pedelec/Fahrrad. Zum anderen können im Falle eines Personenschadens zahlreiche weitere Schadenspositionen geltend gemacht werden, so z.B. Verdienstausfall/entgangener Gewinn, ein Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld etc.

Für Sie von Bedeutung ist, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltsgebühren übernimmt, wenn die alleinige Verantwortlichkeit des Unfallgegners für den Verkehrsunfall unstreitig ist. Um sicherzustellen, dass tatsächlich alle gegebenen Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden und um sich eigenen Aufwand zu ersparen, ist aufgrund der Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung daher auch in den Fällen eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen, in denen die alleinige Haftung Ihres Unfallgegners außer Streit steht bzw. evident ist.

Schließlich vertreten wir Sie auch in Bußgeldverfahren wegen einer Ihnen vorgeworfenen, im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeit, wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ansprechpartner:

Carsten Tritz

Carsten Tritz

E.: ra.tritz@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510

Johannes Bach

Johannes Bach

E.: ra.bach@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510