Familien- & Scheidungsrecht
Unterhalt.
Scheidung.
Zugewinn.
Familien- & Scheidungsrecht
Das Ende einer Ehe oder Partnerschaft ist meist für alle Betroffenen schmerzhaft genug. Ziel der anwaltlichen Beratung sollte daher nach unserem Verständnis die Vermeidung von unnötigen Streitigkeiten sein. Dies gelingt allerdings nur dann, wenn insgesamt (wirtschaftlich) vernünftige Lösungen gefunden werden können.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Ehescheidung nur noch eine Formalie ist, wenn im Vorfeld die Frage des Unterhalts, eines etwaigen Zugewinnausgleichs und ggf. der Hausratsaufteilung, der Ausgleich der Rentenanwartschaften oder auch alle im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Immobilie entstehenden Schwierigkeiten sachgerecht gelöst werden.
Unsere Stärke in der familienrechtlichen Beratung ist sowohl die Regelung der finanziellen Ansprüche und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung als auch die Beratung im Zusammenhang mit Eheverträgen.
Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, so vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Familiengericht, um für Sie ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen.
Ansprechpartner:
Johannes Bach
E.: ra.bach@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510