Gesellschaftsrecht
Gründung.
Gestaltung.
Nachfolge.
Gesellschaftsrecht
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen sind in den vielfältigen Fragen des Gesellschaftsrechtes überfordert. Soll man sich als GbR, OHG oder GmbH bzw. GmbH & Co. KG zusammenschließen? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Ist es nicht sogar besser, die in die Mode gekommene Limited als geeignete Form zu wählen? Diese Fragestellungen werden häufig nur zwischen dem Mandanten und einem Steuerberater erörtert, dabei ist es viel sinnvoller von vornherein einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen hinzuziehen.
Es reicht eben nicht, dass man auf Musterverträge oder Satzungen zurückgreift. Soweit es bei einer Gesellschaftsgründung einer notariellen Beurkundung bedarf, kann man von dem Notar in aller Regel keine wirtschaftliche oder gar strategische Beratung verlangen.
Wir erarbeiten mit dem Mandanten zusammen, welche Rechtsform in der konkreten Situation für ihn steuerlich, rechtlich, wirtschaftlich und strategisch am besten ist.
Ansprechpartner:
Michael Bürger
E.: ra.buerger@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510
Johannes Bach
E.: ra.bach@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510