Landwirtschaftsrecht

Landpacht.
Höfeordnung.
EU-Prämien.

Landwirtschaftsrecht

275.000 Betriebe bewirtschaften zur Zeit in Deutschland eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von knapp 16,7 Mio. ha. Das Recht sieht spezielle Regelungen für Landwirte vor, so im BGB die Regelungen zum Landpachtvertrag und in den Bundesländern Nordrhein-Westphalen und Niedersachsen die Höfeordnung. Landpachtrecht und Landwirtschaftserbrecht gemäß der Höfeordnung sind spezielle Rechtsgebiete. Insbesondere die Höfeordnung bietet den Landwirten die Möglichkeit, durch eine entsprechende Regelung ihre landwirtschaftlichen Betriebe im Wesentlichen ungeschmälert auf einen Erben zu übertragen, wenn das gewünscht ist. Wir beraten Landwirte bei Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, beim Abschluss von Landpachtverträgen und insbesondere in erbrechtlichen Fragestellungen, die sich immer im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge stellen.

Ansprechpartner:

Michael Bürger

Michael Bürger

E.: ra.buerger@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510

Carsten Tritz

Carsten Tritz

E.: ra.tritz@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510