Privates & öffentliches Baurecht
Privates & öffentliches Baurecht
mit Schwerpunkt im Planungs- und Abgrabungsrecht
Wir begegnen bei unseren überwiegend mittelständigen Mandanten Fragestellungen im privaten und öffentlichen Baurecht, so beim Erwerb, der Veräußerung oder dem Umbau einer Immobilie, sei es zu Wohnzwecken, sei es zu Vermietungszwecken. Mandanten mit größerem Grundbesitz beschäftigen sich zwangsläufig mit öffentlich-rechtlichen Beschränkungen ihres Eigentums, sei es durch die Festsetzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder die Ausweisung von Konzentrationszonen zum Zwecke der Abgrabung oder der Windenergiegewinnung. In diesem Zusammenhang sind oft Verträge von großer wirtschaftlicher Reichweite mit Unternehmen abzuschließen. In diesem Bereich verfügen wir über große praktische Erfahrung aus alten und bestehenden Mandaten. Soweit es um ganz spezielle öffentlich-rechtliche Fragestellungen geht, arbeiten wir mit Kollegen zusammen, die über ein ausgewiesenes Expertenwissen bei speziellen Fragestellungen verfügen.
Ansprechpartner:
Michael Bürger
E.: ra.buerger@rae-buerger.de
T.: 0211 4698510